Funktionsbereich
Dienstrad-Leasing
Dienstradleasing, Privatleasing und Finanzkauf in einem Ablauf: vom Vorgang über die Genehmigung bis zur Übergabe und Abrechnung – mit den Regeln des jeweiligen Anbieters und, wo es Schnittstellen gibt, ohne Portal.
Vorgang und Genehmigung
- Anbieterprofile aus Vorlagen für 13 bekannte Leasinggeber mit Quelle je Wert; bestätigt werden sie von Ihnen
- Preisrahmen, Zubehörregeln und Pflichtfelder je Anbieter; was nicht leasingfähig ist, wird automatisch Eigenanteil
- Rad wird im Lager reserviert, bis es übergeben ist – kein Verkauf desselben Stücks an jemand anderen
- JobRad Offers API: Angebote übermitteln, ändern, stornieren, Status und Verlauf abrufen
- Leasing Automation Platform: Angebote an Deutsche Dienstrad und Mein Dienstrad mit Prüfung von Nutzer und Warenkorb
- Eigenanteil an der Kasse oder per Rechnung; Provision des Leasinggebers im Profil hinterlegt
Übergabe und Vertrag
- Übergabe am Tablet: Übernahme-Code, Ausweisprüfung ohne Kopie, UVV-Einweisung, Rahmen-, Akku-, Motor- und Schlüsselnummern, Fotos, zwei Unterschriften
- Protokoll als PDF/A-3 mit eingebetteten Daten und Prüfsumme; danach unveränderlich, Korrekturen nur als Nachtrag
- Servicebudget und Inspektionen je Vertragsjahr; die Werkstatt prüft die Deckung per Rahmennummer
- Leasing-Check: Verträge fremder Leasinggeber per Vertragsnummer oder E-Mail-Adresse für einen Servicefall finden und übernehmen
- Schaden- und Diebstahlmeldungen mit Fristen in Werktagen
Abrechnung und Vertragsende
- Rechnung an den Refinanzierer mit Bestellnummer, Händlerrabatt und Skonto – als E-Rechnung, wenn der Anbieter es verlangt
- Gutschriftverfahren: Abrechnungsbeleg, eingehende Gutschrift des Leasinggebers wird zugeordnet, Widerspruch möglich
- Soll-Ist-Abgleich mit Zahlungsstand aus dem Zahlungsverkehr; jede Abweichung braucht einen Grund
- Finanzkauf mit Anzahlungsrechnung und Schlussrechnung
- Vertragsende: Erinnerung 90 Tage vorher, Rücknahmeprotokoll am Tablet, Ankauf als Gebrauchtrad oder Rückgabe an den Leasinggeber
- Leasingarchiv bleibt nach Lizenzende lesbar (§ 147 Abs. 6 AO)
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